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Paket für Bildung und Teilhabe – Was ist das?

Gerade in Zeiten von Schulschließungen, Homeschooling und Online-Unterricht ist es für Schüler:innen wichtig, nicht den Anschluss in der Schule zu verlieren. Dabei geht es nicht nur um die Versetzung oder das Notenbild im laufenden Schuljahr, sondern vielmehr auch um das Erlernen schulfachspezifischer Grundlagen, welche in den höheren Klassenstufen immer wieder Anwendung finden.

Bildungsgutschein für Eltern mit geringen finanziellen Mitteln

Eltern, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, sich außerschulische Nachhilfe für ihre Kinder zu leisten, steht seit dem Jahr 2011 die Möglichkeit offen, unter anderem einen Bildungsgutschein für Nachhilfe aus dem Bildungspaket zu erhalten.

Die Bundesregierung unterstützt mit dem Bildungspaket (Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) gezielt rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sowie junge Erwachsene bei gleichen Anspruchsvoraussetzungen.

Um das Thema Förderung von Nachhilfe etwas umfassender zu betrachten, werden hier folgende Aspekte aufgegriffen:

  • Bildungsgutschein für Nachhilfe (Zuschüsse zur außerschulischen Lernförderung),
  • weitere Leistungen aus dem aktuellen Bildungs- und Teilhabepaket,
  • steuerliche Vorteile im Falle von diagnostizierten schulischen Leistungsstörungen (Teilleistungsstörungen),
  • staatliche Förderung bei diagnostizierten schulischen Leistungsstörungen (Teilleistungsstörungen).

Neuerungen

Im August 2020 wurden einige Änderungen des Bildungs- und Teilhabepakets eingeführt, die im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes (BGBl 2019 Teil 1 Nr. 16 vom 3. Mai 2019, S. 530 ff.) Umsetzung finden (vgl. „Die Leistungen des Bildungspakets“; Presseartikel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Juni 2020).
Die Leistungsaufstellung beinhaltet grob gefasst:

  • Zuschüsse und Kostenübernahme bei ein- und mehrtägigen Ausflügen von Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen
  • Zuschüsse zum jährlichen persönlichen Schulbedarf
  • Beteiligung an den Aufwendungen für die Schülerbeförderung
  • Zuschüsse (oder Kostenübernahme) für Aufwendungen für eine außerschulische Lernförderung (außerschulische Nachhilfe), falls keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen
  • Zuschüsse zur sozialen Teilhabe (Kultur, Sport, etc.).

Der Internetauftritt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie das zuständige Jobcenter bieten konkretere Informationen.

Gewährung von Zuschüssen zur außerschulischen Lernförderung

Grundsätzlich ist die staatliche Förderungswürdigkeit von Nachhilfe an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Die finanziellen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn eine der nachstehenden Leistungen bezogen wird: ALG II (Hartz IV), Sozialgeld
Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld.

Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn

  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde,
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird,
  • keine anderweitigen Ausbildungsvergütungen oder -zuschüsse gezahlt werden.

Außerschulischer Förderbedarf besteht bei

  • Bestätigung des Förderbedarfs durch die Schule bzw. die Fach/Klassenlehrkraft.
  • Bestätigung durch die Schule, dass anderweitig keine schulische Förderung außerhalb des Regelunterrichts erfolgen kann.

Der Nachhilfeanbieter muss qualifiziert sein, die geforderten Nachhilfekurse oder Einzelförderungen durch geeignetes Nachhilfepersonal und im festgelegten finanziellen Rahmen durchführen zu können.

Antragstellung

Der Anspruch auf außerschulische Lernförderung wird nur auf Antrag anerkannt. In der Regel ist der Antrag beim zuständigen örtlichen Jobcenter oder bei der Kreisverwaltung zu stellen.

Auswahl der Institution und Vertragsschluss

Die Auswahl des Anbieters (Prüfung der Geeignetheit und Angemessenheit) muss immer in Absprache mit der für die Antragsbearbeitung zuständigen Stelle erfolgen. Es empfiehlt sich daher, sich durch die Kreisverwaltung/das Jobcenter, die Fach-/Klassenlehrkraft in der Schule und geeignete Nachhilfeeinrichtungen im Vorfeld beraten zu lassen.

Sobald die Zusage der Förderung schriftlich erteilt wurde, kann ein Vertrag mit einem Maßnahmeträger geschlossen werden. Die Finanzierung erfolgt in der Regel in Form von Gutscheinen oder Direktzahlungen an den Nachhilfeanbieter.

Steuerliche Vorteile

Eltern, deren Kindern eine schulische Leistungsstörung oder Teilleistungsstörung ärztlich attestiert wurde, können folgende Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen:

  • ärztliche Behandlungen und Medikamente
  • dualisierte Nachhilfe, Lerntherapien und Lernmaterialien
  • spezialisierte (Privat-)Schulen, wenn diese wegen der (Teil-) Leistungsstörung besucht werden
  • psychotherapeutische Behandlungen
  • auswärtige Unterbringung des Kindes in einer Spezialeinrichtung
  • Begleitung des Kindes zu Therapiemaßnahmen, inklusive entstandener Fahrtkosten.

Finanzielle Förderung

Neben dem Nachteilsausgleich und Notenschutz können die Kosten für Lerntherapien oder qualifizierte Nachhilfe vom Jugendamt unter bestimmten Voraussetzungen übernommen oder bezuschusst werden, wenn das altersgerechte Sozialleben eines Kindes oder Jugendlichen aufgrund von medizinisch diagnostizierten Leistungsstörungen (Teilleistungsstörungen) beeinträchtigt ist.

Als Leistungsstörung oder Teilleistungsstörung sind unter anderem allgemein bekannt:

  • Legasthenie
  • Lese-Rechtschreibstörung
  • Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)
  • Dyslexie
  • Rechenschwäche (-störung)
  • Dyskalkulie
  • Konzentrationsschwäche (-störung)
  • Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS, ADHS).

Weiterführende Informationen bieten unter anderem folgende Quellen:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (o. D.). Bildungspaket Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/bildungspaket.html.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020). Die Leistungen des Bildungspakets. https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/leistungen-bildungspaket.html.