You are currently viewing Schulbegleitung/Schulassistenz/Integrationshilfe – der Versuch einer Definition

Schulbegleitung/Schulassistenz/Integrationshilfe – der Versuch einer Definition

Schulbegleitung als Teil der offenen Hilfen

Die Schulbegleitung samt ihren zahlreichen Synonymen stellt eine Einzelfallmaßnahme der Eingliederungshilfe und einen Teilbereich der offenen Hilfen der Sonderpädagogik dar. Während die Assistenz für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung im SGB XII (§ 54) seine Legitimation findet, kommt im Falle von Autismus das SGB VIII (§ 35a) zur Anwendung.

Schulbegleiter*innen sind Personen, „die Kinder und Jugendliche überwiegend im schulischen Alltag begleiten, die auf Grund besonderer Bedürfnisse im Kontext Lernen, Verhalten, Kommunikation, medizinischer Versorgung und/ oder Alltagsbewältigung der besonderen und individuellen Unterstützung bei der Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten bedürfen“ (Dworschak 2010, 133f.).

Tätigkeitsfelder

Folgende Einsatzbereiche sind grundlegend festzuhalten:

Schulbegleitungen…

  • unterstützen Schüler*innen mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung bzw. progredienten Krankheit im Kontext (medizinischer) Pflege während der Schulzeit.
  • leisten Hilfestellung im Rahmen einer integrativen Beschulung.
  • ermöglichen Schüler*innen den Besuch eines Förderzentrums bzw. unterstützen sie hier.

Der Forschungsumfang ist ad dato gering (vgl. Dworschak 2010, 134). Es liegt kein umfassendes Konzept vor. So gehen die Ansichten über die Aufgaben- und Tätigkeitsfelder bisweilen weit auseinander (siehe dazu auch unser Beitrag vom 10.05.2021). Während aus formal-juristischer Perspektive immer wieder darauf aufmerksam gemacht wird, dass Schulbegleiter*innen keine Zweitlehrkräfte sind, fällt es in der Praxis nicht leicht bzw. erscheint es nicht sinnvoll, zwischen pflegerisch-psychosozialer Unterstützung und pädagogisch-unterrichtlicher Tätigkeit abzugrenzen (vgl. Dworschak 2010, 132f.).

Begrifflichkeiten

Neben den Bezeichnungen Schulbegleiter*in und Schulassistent*in finden sich die Begriffe Integrationshelfer*in, Individualbetreuer*in und Schulhelfer*in. Der etymologischen Bedeutung folgend bietet es sich an, im Hinblick auf eine Begleitung im Rahmen des Förderschulbesuchs den Begriff Schulbegleiter*in und im Hinblick auf eine integrative Beschulung den Terminus Integrationshelfer*in zu verwenden. Wir in der Projekt Lernen GmbH sprechen zumeist von Schulbegleiter*in oder Schulassistenz, da diese Varianten die individuelle Begleitung beziehungsweise Assistenz einzelner Schüler*innen mit dem Ziel, diese in die allgemeine Schule zu inkludieren bzw. deren Schulbesuch in einem Förderzentrum zu ermöglichen, angemessen beschreiben. Eine Differenzierung vor dem Hintergrund des Regel- bzw. Förderschulbesuchs erscheint zwar möglich, aber nicht notwendig.

Rahmenbedingungen

Die Schulbegleitung/Schulassistenz ist als Einzelfallmaßnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe genehmigt.

Grundlage bildet ein besonderer Betreuungsbedarf, dem die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht gerecht zu werden imstande ist (vgl. Rumpler 2004, 140). Dieser kann in ganz unterschiedlichen Bereichen vorliegen, unter anderem Verhalten, Kommunikation und Alltagsbewältigung, aber auch das Lernen, die medizinische Versorgung und den Aspekt der Pflege betreffen (vgl. Beck, Dworschak, Eibner 2010, 247).

Die Maßnahme der Schulbegleitung ist von den Eltern zu beantragen. Schulbegleiter*innen werden entweder direkt von ihnen, von sonderpädagogischen Diensten oder vom Schulträger angestellt. Diese unterschiedlichen Anstellungssituationen implizieren unterschiedliche arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen.

Eine Schulbegleitung wird bewilligt, wenn sie als „Hilfe zur angemessenen Schulbildung“ (§ 54 SGB XII) „erforderlich und geeignet” ist, ,,dem Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern“ (§ 12 EinglHVO).

Im Hinblick auf die Bewilligung einer Schulbegleitung stellen darüber hinaus die Erforderlichkeit und die Geeignetheit der jeweiligen Hilfe die zentralen Kriterien dar. Dabei wird sie als erforderlich angesehen, wenn das Kind ansonsten nicht am Unterricht teilnehmen könnte (vgl. Hohage 2003, 81). Darüber hinaus erscheint eine Maßnahme dann als geeignet, wenn mit ihr der angestrebte Erfolg erreicht werden kann bzw., wenn Aussicht auf Erfolg besteht (vgl. ebd., 81 f.).

Die Frage der Qualifikation

Im Hinblick auf das vielfältige und zum Teil sehr anspruchsvolle Tätigkeitsfeld rückt die Frage nach der Qualifikation bzw. Qualifizierung in den Fokus. Bislang ist eine pädagogische bzw. pflegerische Qualifikation von Schulbegleiter*innen aus formal-juristischer Perspektive nicht vorgesehen. Die Frage der Qualifikation wird deshalb vor dem Hintergrund des individuellen Betreuungsbedarfs des zu begleitenden Kindes gesehen. So ist es durchaus denkbar, dass eine Schulbegleitung, die sich überwiegend auf Hilfe und Unterstützung in der Alltagsbewältigung bezieht, keiner einschlägigen Qualifikation im pädagogischen oder pflegerischen Bereich bedarf.

Es muss aber ebenso denkbar sein, dass eine Schulbegleitung, die sich primär durch den Kontext Verhalten(-sauffälligkeit) begründet, eine einschlägig fachliche Qualifikation vorweist, was naturgemäß höhere Personalkosten nach sich zieht. Während dies im Bereich der medizinischen Pflege und Versorgung seit Langem üblich ist, stellt ein solches Vorgehen im Hinblick auf Verhaltensauffälligkeiten eher noch die Ausnahme dar.

Grundsätzlich könnte zwischen nicht einschlägig qualifizierten Zivildienstleistenden/FSJ-Kräften und Hilfskräften auf der einen Seite, qualifizierten Hilfskräften (mit Helferausbildung) und Fachkräften auf der anderen Seite unterschieden werden. Im Hinblick auf die erste Gruppe gilt es über geeignete (Grund-)Qualifizierungsmöglichkeiten für angehende oder bereits tätige Schulbegleiter*innen nachzudenken.

Von verschiedenen Institutionen werden Maßnahmen zur Qualifizierung von Schulbegleiter*innen im integrativen Kontext angeboten, die eine Grundqualifikation sichern sollen. Sie sind jedoch nicht einheitlich ausgestaltet.

Hier sollte in Zukunft noch nachgebessert werden. Derweil freuen wir uns, wenn Sie unsere internen Fortbildungsmöglichkeiten und auch die Gelegenheit zum Austausch in den verschiedenen Teams in Anspruch nehmen.

Quellen

Bacher, J.; Pfaffenberger, M.; Pöschko, H.: Arbeitssituation und Weiterbildungsbedarf von Schulassistent/innen. Endbericht. Linz 2007. Online verfügbar unter: http://www.soz.jku.at/Portale/Institute/SOWI_Institute/Soziologie/aes/content/e4742/Endberichtganz.pdf.

Beck, C.; Dworschak, W.; Eibner, S.: Schulbegleitung am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 61(2010)7, 244-254.

Dworschak, W.: Schulbegleiter, Integrationshelfer, Schulassistent? Begriffliche Klärung einer Maßnahme zur Integration in die Allgemeine Schule bzw. die Förderschule. In: Teilhabe 49(2010)3, 131-135.

EinglHVO (Eingliederungshilfe-Verordnung vom 27.12.03). Online verfügbar unter: http://www.sadaba.de/GSBT_EinglHVO.html.

Hohage, R.: Rechtliche Ansprüche bei der Beschulung. In: BV Hilfe für da autistische Kind; VDS (Hrsg.): Autismus macht Schule. Der Berichtsband über die gleichnamige Fachtagung 2003 in Dresden. Würzburg 2003, 78-83.

Rumpler, F.: Erziehung und Unterricht von Kindern mit autistischem Verhalten. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 55(2004)3, 136-141.