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Wer Freude an der Begleitung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen hat und bereits einige Erfahrungen vorweisen kann, geht vielleicht in der Arbeit als Schulbegleitung auf.
Wir zeigen Ihnen heute, was Sie erwartet, wenn Sie in diesen Bereich einsteigen möchten.
Grundlegendes
Schulbegleiter*innen, synonym auch Schulbegleiter*innen, Schulassistent*innen oder Integrationsassistent*innen, unterstützen Kinder mit psychischen Störungen oder mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen, die an einer ihren Fähigkeiten entsprechenden Regelschule unterrichtet werden, langfristig und individuell mit dem Ziel der Eingliederung in die Schulgemeinschaft sowie der Verbesserung ihrer lebenspraktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten.
Auch Schüler*innen von Förderschulen können durch Schulbegleiter*innen unterstützt werden, wenn die Förderschule einen speziellen Bedarf nicht mit eigenem Personal abdecken kann.
Voraussetzung für den Einsatz von Schulbegleiter*innen ist, dass ein*e Schüler*in mit besonderem Unterstützungsbedarf durch überwiegende Unterrichtung im Klassenverband auf diese Weise Lernfortschritte erreichen kann.
Aufgaben und Ziele
Ziel der Tätigkeit einer Schulbegleitung ist, dass ein Kind mit Beeinträchtigung einen allgemeinbildenden Schulabschluss erreicht und zu einem selbstständigen Leben befähigt wird.
Die Betreuung erfolgt entsprechend den in einem Förderplan niedergelegten Lernzielen und in Abstimmung mit den Lehrkräften. Dabei halten sich Schulbegleitungen soweit wie möglich im Hintergrund und unterstützen nur bei Bedarf, um dem Schüler respektive der Schülerin Freiraum für die Entwicklung seiner*ihrer Selbstständigkeit zu eröffnen. Schulbegleiter*innen betreuen auch während der Pausen und auf dem Schulweg sowie bei Klassenfahrten, in Arbeitsgemeinschaften und im Rahmen von verpflichtenden schulischen Veranstaltungen.
Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus der individuellen Beeinträchtigung des betreuten Schülers*der betreuten Schülerin, schließen aber immer dessen*deren Motivation zur Weiterarbeit ein. Zu den Unterstützungsleistungen im motorischen und körperlichen Bereich können beispielsweise die Bedienung von Geräten, das An- und Auskleiden vor und nach dem Sport- und Schwimmunterricht, die Begleitung bei Toilettengängen, das Bewegen eines Rollstuhls und die Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme zählen.
Schulassistent*innen helfen auch bei der Orientierung auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände, in der Kommunikation (vor allem im Falle von autistischen Kindern) und leisten emotionale Unterstützung.
Die betreuten Schüler*innen werden durch die Schulbegleiter*innen zu sozialem Regelverhalten angeleitet und erlangen durch deren kontinuierliche Anwesenheit Vertrauen und Sicherheit. Eine Schulbegleitung leitet das Kind zu deeskalierendem Verhalten, zu erhöhter Frustrationstoleranz sowie zum Vermeiden stressbehafteter Situationen an und zeigt Wege zur Bewältigung von Stress auf. Sie fördert und unterstützt außerdem die Kontaktaufnahme zu Mitschüler*innen und die Kommunikation zwischen Elternhaus, Kind und Schule.
Schulbegleiter*innen dürfen nach der derzeitigen Rechtsprechung keine pädagogischen Aufgaben übernehmen, damit die Kostenübernahme der Eingliederungsmaßnahme durch das Sozialamt gesichert bleibt. Sie sind keine Lehrkräfte, sondern leisten sowohl pflegerische Arbeit als auch Hilfestellungen im Unterricht. Hausaufgabenhilfen gehören nur dann zu ihren Aufgaben, wenn sie im Einzelfall aufgrund einer Beeinträchtigung notwendig sind.
Zukunftsaussichten
Angesichts des hohen Bedarfes an gut qualifizierten Schulbegleiter*innen bildet sich allmählich eine eigene Berufsgruppe heraus, zu der auch akademisch vorgebildete Schulbegleiter*innen gehören.
Zielgruppe
Über gute Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Schulbegleitung verfügen Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen sowie Absolventen eines sozialpädagogischen Studiums. Wichtiger als eine bestimmte fachliche Vorbildung sind jedoch pädagogisches Geschick und Einfühlungsvermögen.
Die von den einzelnen Bundesländern erlassenen Richtlinien zur Auswahl von Schulbegleiter*innen sehen gewöhnlich vor, dass nahe Verwandte des zu unterstützenden Kindes nicht eingesetzt werden sollen.
Umschulungsangebote und Fördermaßnahmen
Da keine spezielle Ausbildung oder Umschulungsmaßnahme für die Tätigkeit vorausgesetzt wird, sind auch keine Fördermaßnahmen erforderlich und möglich. Wir bieten jedoch eine Einarbeitung und regelmäßige Fortbildungen, die es Ihnen ermöglichen, sich schnell einzufinden. Grundvoraussetzung Ihrerseits ist die Bereitschaft, neue Herausforderungen anzugehen und sich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln. Wir freuen uns auf Sie!